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Planungsphase |
Ausführungsphase |
Die Beratungsleistung nach der BaustellenVerordnung dient dazu sicherzustellen, daß bei der Planung und Ausführung von Bauvorhaben die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes (§4 ASiG) berücksichtigt werden und ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt wird, der den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Sie erhalten an dieser Stelle einen groben Überblick zum Verfahren bei der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination und den damit verbundenen Beratungsleistungen.
Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an SAFE EMPLOYMENT.
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