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Sicherheits- / Gesundheitsschutzkoordination

Sicherheits-/Gesundheitsschutz-
koordination nach BaustellV (1.10.98)

vdsi

| Planungsphase | Ausführungsphase |

Die Beratungsleistung nach der BaustellenVerordnung dient dazu sicherzustellen, daß bei der Planung und Ausführung von Bauvorhaben die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes (§4 ASiG) berücksichtigt werden und ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt wird, der den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Sie erhalten an dieser Stelle einen groben Überblick zum Verfahren bei der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination und den damit verbundenen Beratungsleistungen.

Für weitergehende Informationen wenden Sie sich
bitte an SAFE EMPLOYMENT.

Mitglied im Verband deutscher Sicherheitsingenieure e.V.


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